Auf dieser Seite findest du alle Informationen über das Thema Freistellung (z.B. für das Kreiszeltlager).
Ab sofort gibt es ein digitales Freistellungsverfahren für Freistellungen nach HKJGB!
Hier könnt ihr zukünftig eure Anträge direkt stellen: Online-Antragssystem des Hessischen Jugendrings
💡Aus den FAQ ein wichtiger Punkt für viele im Kreis: Kann ich mich freistellen lassen, wenn ich nicht in Hessen wohne und/oder arbeite?
Ja! Entscheidend ist, dass der Träger der Maßnahme seinen Sitz in Hessen hat und es sich um eine Veranstaltung für hessische Kinder und Jugendliche handelt. Wo du wohnst oder arbeitest, ist nicht relevant. Allerdings: Die Verpflichtung zur Freistellung durch das HKJGB erstreckt sich nicht auf Arbeitgeber außerhalb Hessens, eine Erstattung der Lohnkosten kann aber trotzdem beantragt werden.
ℹ️Auf einen Blick zusammengefasst, was sich für euch ändert:
- Es werden mehr Informationen benötigt:
- Die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers und
- die E-Mail-Adresse eures Veranstalters werden zusätzlich benötigt. Für unser Kreiszeltlager bitte die Adresse: zeltlager@jf.kfv-bergstrasse.de nutzen.
- D.h. dass ihr euch im Vorfeld alle nötigen Informationen einholen solltet, da der Antrag online nur vollständig abgeschickt werden kann und eine Speicherung nicht möglich ist.
- Als zuständigen Landesverband wählt ihr die Hessische Jugendfeuerwehr aus.
▶️Ablauf des Freistellungsverfahrens
1. Informiere Deinen Arbeitgeber.
2. Gehe auf die Internetseite https://hjr-freistellungen.de/antraege/antrag_stellen/ und fülle direkt online deinen Antrag aus. Dein Arbeitgeber
und der Veranstalter der Maßnahme bekommen im Anschluss eine Benachrichtigung. Nach der Genehmigung des Antrags bekommt dein
Arbeitgeber das Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendrings.
3. Lass Dir vom Veranstalter im Anschluss an die Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung aushändigen – diese gibst Du dem Arbeitgeber!
4. Dein Arbeitgeber reicht dann den Antrag auf Lohnkostenrückerstattung bei der zuständigen Behörde ein.
Für Fragen stehen euch die Kreisjugendleitung oder die Geschäftsstelle der HJF wie immer gerne zur Verfügung.
